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Sage 100 Nicht skontierfähige Artikel mit negativem Betrag
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Dienstag, 3. Oktober 2023
Deutsch
Laut Sage sind "positive nicht skontierfähige" und gleichzeitig "negative skontierfähige" Positionen in einem Beleg gemeinsam nicht möglich.
Dasselbe gilt für "positive skontierfähige" und "negative nicht skontierfähige" Positionen in einem Beleg gemeinsam.
In diesen Fällen wird für die negativen, nicht skontierfähigen Positionen die Skontobasis nie berücksichtigt, egal ob eine Berücksichtigung zu einer höheren Skontobasis als Belegbrutto führt oder nicht.
Wenn alle negativ wären, dann wäre es möglich oder wenn alle positiv sind, dann wäre es möglich. D.h. ein Mix von beidem ist in demselben Beleg nicht möglich.
Sage geht wie folgt bei der Skontoprüfung vor:
Es wird zusätzlich geprüft, ob die Gesamtsumme des Beleges positiv oder negativ ist.
Wenn positiv, dann: Skontobasis muss kleiner gleich dem positiven Brutto sein (z.B. Brutto 100 € skontierfähiger Anteil 40 € , dann ist die Skontobasis 40 €) (Brutto 100 € skontierfähige Anteil 120 € , dann Skontobasis 100 €)
Wenn negativ, dann: Skontobasis muss größer gleich dem negativen Brutto sein (z.B. Brutto -100 € skontierfähiger Anteil -40 €, dann ist die Skontobasis -40 €) (Brutto -100 € skontierfähige Anteil -120 €, dann Skontobasis -100 €)
Hinzu kommt:
Das Rechnungswesen erkennt nicht den Vorzeichenmix und kann das so nicht buchen.
Die Werte stehen im Rechnungswesen nicht getrennt zur Verfügung, damit das korrekt gebucht werden könnte.
